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Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf (AbF)

 

Maßnahme:

Behindertenspezifische Ausbildung zur Erlangung eines Berufsabschlusses (Metallbauer*in)

Ziele:

Die Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf zielt darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund ihrer Behinderungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.

Zielgruppe:

Die Zielgruppe sind junge Menschen mit Lernbehinderungen (§ 2 Abs. 1 SGB IX i. V. m. § 19 SGB III), die für die Ausbildung Fachpraktiker für Metallbau (§66 BBiG/§42m HwO) geeignet sind und die wegen ihrer Behinderungen zwar besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation angewiesen sind.

Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Maßnahme ist die Eignung für die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker*in für Metallbau (§66 BBiG/§42m HwO) und eine Behinderung im Sinne des § 19 SGB III (Rehabilitanden, für die die BA der zuständige Rehabilitationsträger ist).

Zeitlicher Umfang:

Die Maßnahme endet für die einzelnen Teilnehmenden mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Ist ein Übergang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nicht möglich, wird die Maßnahme bis zum Ende der vorgeschriebenen Ausbildungszeit fortgesetzt.

Die Wochenstundenzahl beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts 39 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Urlaubszeiten richten sich nach den gesetzlichen bzw. den tariflichen Bestimmungen.

Unser Angebot:

Mit gezielter Unterstützung und Begleitung fördern wir unsere Teilnehmenden in ihrer Entwicklung und bereiten sie auf den Übergang in eine betriebliche Ausbildung vor.

Im integrativen Modell erhalten die Teilnehmenden fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisvermittlung, die durch betriebliche Ausbildungsphasen in unseren Kooperationsbetrieben ergänzt und vertieft wird.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf kann die Ausbildung als Zwischenziel ab dem 2. Ausbildungsjahr in kooperativer Form (kooperatives Modell) umgesetzt werden. Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte durch den Kooperationsbetrieb und die fachtheoretischen Inhalte weiterhin innerhalb der Maßnahme vermittelt.

Neben der fachtheoretischen Unterweisung werden die Teilnehmenden durchgehend auf ihre individuell an ihre Bedarfe und Entwicklungsstände angepasst sozialpädagogisch begleitet und gefördert.

Die Ausbildung umfasst zusätzlich:

  • Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik
  • Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
  • Stütz- und Förderunterricht
  • Sozialpädagogische Begleitung
  • Elternarbeit
  • Individuelle Förderplanung
  • Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten
  • Einbindung des Auftragnehmers in die regionalen Netzwerke
  • Eingliederung
  • Qualitätssicherung

Standorte:

  • Lüneburg

 

  • Betriebsstätte Verwaltung
  • Jägerstraße 23
  • 21339 Lüneburg
  • 04131 95050

  • 04131 950518

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